Mitglieder
| 1 Gurt | 2,00 € |
| 1 Paar Schuhe | 3,00 € |
| 1 HMS-Karabiner | 1,00 € |
| 1 HMS-Karabiner & ATC | 1,00 € |
| 10 Expressschlingen | 2,00 € |
| 1 Seil | 4,00 € |
Nichtmitglieder
| 1 Gurt | 2,00 € |
| 1 Paar Schuhe | 3,00 € |
| 1 HMS-Karabiner | 1,00 € |
| 1 HMS-Karabiner & ATC | 1,00 € |
| 10 Expressschlingen | 2,00 € |
| 1 Seil | 4,00 € |
Benutzungsordnung für den Ausrüstungsverleih
1. Nutzungsberechtigung
Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte, die gemäß der jeweils gültigen Benutzerordnung des Kletterzentrums die Kletteranlage benutzen dürfen und über die allgemein anerkannten Sicherungs- und Kletterkenntnisse verfügen. Die Benutzung der Kletteranlage und der geliehenen Ausrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden wurde durch die Sektion Hamburg, ihre Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
2. Haftung
Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Minderjährige, die im Rahmen der Benutzerordnung der Kletteranlage dort klettern dürfen, benötigen die schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten, um Material entleihen zu können.
3. Leihberechtigung
Anfänger, die nicht über die erforderlichen Kletterkenntnisse verfügen, dürfen kein Material entleihen. Im Zweifel ist einer der zahlreichen Kletterkurse der Hamburger Sektion zu besuchen. Bei Gruppen unter Leitung eines autorisierten Übungsleiters wird das Material nur dem Übungsleiter verliehen und berechnet. Dieser haftet für alle Rechtsfolgen bei Weitergabe des Materials an die Gruppenteilnehmer.
4. Anwendung
Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der falsche Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen kann für den Benutzer, aber auch für Dritte erhebliche Gefahren für Leib und Leben bewirken. Insbesondere wird hingewiesen auf:
- den korrekten Verschluss des Klettergurtes (Rückschlaufen),
- auf einen korrekten Seilverlauf (Vermeidung scharfer Kanten, wenig Seildurchhang),
- das Gewicht des Sichernden, welches nicht weniger als 10 Kilo des Kletternden betragen darf,
- Ausrüstungsgegenstände, die beim Kletternden so zu befestigen sind, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist.
5. Überprüfung auf Mängel
Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z.B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen, Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigungen oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
6. Leihdauer
Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Das Material darf nur im Kletterzentrum benutzt werden.
Hamburg, den 01.07.03
Vorstand
Deutscher Alpenverein, Sektion Hamburg und Niederelbe e.V.
