Die acht Kletterregeln
Damit keine Unfälle passieren, ist es von besonderer Wichtigkeit folgende acht Kletterregeln zu beachten und unbedingt einzuhalten:
- Seilende absichern
- Selbstkontrolle & Partnercheck
- Sicherungsgerät richtig bedienen
- Beim Sichern: die richtige Position einnehmen
- Auf Fühlung sichern, kein Schlappseil
- Beim Klettern: Clippen in stabiler Position, kein Schlappseil
- Doppelte Absicherung an der Umlenkung
- Kontrolliert ablassen
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Infobroschüre "Sicher Klettern" mit detaillierten Kletterregeln zum Nachlesen |
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Auszug aus der Benutzungsordnung vom DAV Kletterzentrum Hamburg
Das Soloklettern (Klettern ohne Sicherungspartner) ist verboten.
Kletterer und Sichernder müssen gewichtsmäßig ausgewogen sein. Der Sichernde darf maximal 10 kg leichter sein, ansonsten muss über Wandhaken / Bodenösen gesichert werden. Kinder bis 10 Jahre dürfen keine Jugendlichen und Erwachsenen sichern.
Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich in Halle 2 des DAV Kletterzentrums gestattet. Griffe und Strukturen in den übrigen Bereichen dürfen oberhalb von max. 3 m nicht seilfrei beklettert werden.
Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik anzuwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Nur vom DAV anerkannte / zugelassene Sicherungsgeräte verwenden.
Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden.
Für die Routen im Dachbereich müssen die verwendeten Seile mindestens 40 m lang sein.
Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Bei den Umlenkungen darf nur ein Seil eingehängt werden.
An allen überhängenden Wänden des Innenraumes besteht besonders beim Topropen erhöhte Pendelsturzgefahr. Vom Kletterer wird gefordert, durch umsichtiges Verhalten (z.B. größerer Abstand zum benachbarten Kletterer) die Gefahr für sich und andere gering zu halten.
Für die im Innenraum vorgehängten künstlichen „ Griffit“ - Kletterwände gelten folgende Auflagen: Im Vorstieg ist die Nutzung der beweglichen Systemteile der Toprope – Umlenkungen nicht erlaubt. Beispielsweise ist das Einhängen der Expressschlingen in Kettenglieder, Schnellverschlüsse oder Umlenkkarabiner verboten. Im Vorstieg dürfen lediglich die Hakenlaschen der Kettenaufhängung direkt für die Vorstiegssicherung verwendet werden. Im Nachstieg ist, bei Sicherung durch den Partner von unten, ein Überklettern von eingehängten Topropesicherungen verboten. Wird Seilschaftsklettern / Standplatzbau geübt, müssen sich der Vorsteiger und Nachsteiger an den Hakenlaschen selbst sichern.
Im Außenbereich dienen die oberen Rohre als Umlenker. Beim eingehängten Toprope darf bei Erreichen der Umlenkung nicht dem Seil nachgestiegen werden, da sonst die Seilsicherung aufgehoben wird.
Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs erwünscht.
Barfuß oder in Strümpfen ist das Klettern verboten.
Schmuckketten und Fingerringe sind grundsätzlich abzulegen.
Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten und beklettert werden. Das Betreten der Dachfläche ist verboten mit Ausnahme der angebauten Laufstege. Fensterprofile, Regen- oder Heizungsrohre dürfen nicht als Griff-, Tritt- oder Sicherungspunkte benutzt werden.
Künstliche Klettergriffe und –tritte unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angeschraubten Griffe und Tritte.
