Benutzungsordnung DAV Kletterzentrum Hamburg

1. Berechtigung

1.1. Nur Befugte dürfen die Kletteranlage beklettern

Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind. Mitglieder müssen sich – um gegenüber Nichtmitgliedern günstigere Eintrittspreise zu erhalten – mit gültigem DAV-Ausweis nebst Personalausweis ausweisen. Von Mitgliedern mit Dauerkarte werden digitalisierte Fotos angefertigt, die i.S. des Datenschutzes ausschließlich zur Überprüfung der Eintrittsberechtigung gespeichert werden.

Alle Besucher müssen sich ausnahmslos bei den Ordnungskräften am Empfang melden – auch Dauerkarteninhaber und Mitglieder mit Sonderausweisen für freien Eintritt.

1.2. Nicht klettern dürfen

Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ohne Aufsicht eines befugten Erwachsenen – Ausnahme bei DAV-Veranstaltungen. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie ohne Aufsicht bzw. ohne Einverständniserklärung eines erwachsenen Befugten sind, und wenn es sich nicht um eine DAV-Veranstaltung handelt.

Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen.

2. Zugriff

2.1.

Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffn

2.2.

Die Außenwände dürfen nicht genutzt werden bei Dunkelheit – sofern die Anstrahlung nicht eingeschaltet ist – bei Gewitter oder Blitzgefahr

2.3.

Der Vorstand oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.

3. Haftung

3.1.

Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kind

3.2.

Zur Sicherung müssen alle Haken/Umlenkeinrichtungen benutzt werden.

3.3.

Durch das Betreten der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.

3.4.

Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch bei kostenloser kurzfristiger bzw. gebührenpflichtiger langfristiger Nutzung der Umkleideschränke.

3.5.

Schadenansprüche gegen den Verein sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt (vgl. § 6 Abs. 4 der Satzung des DAV bzw. § 16.3 der Sektionssatzung).

4. Kletterregeln

4.1.

Die ausgehängten Informationsblätter „ Sportklettern“, „Sicher klettern in Hallen“ etc. sind zu beachte

4.2.

Soloklettern (Klettern ohne Sicherungspartner) ist verboten.

4.3.

Kletterer und Sichernder müssen gewichtsmäßig ausgewogen sein. Der Sichernde darf maximal 10 kg leichter sein, ansonsten muss über Wandhaken / Bodenösen gesichert werden. Kinder bis 10 Jahre dürfen keine Jugendlichen und Erwachsenen sichern.

4.4.

Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich in Halle 2 gestattet. Griffe und Strukturen in den übrigen Bereichen dürfen oberhalb von max. 3 m nicht seilfrei beklettert werden.

4.5.

Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik anzuwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Nur vom DAV anerkannte / zugelassene Sicherungsgeräte verwenden.

4.6.

Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden.

4.7.

Für die Routen im Dachbereich müssen die verwendeten Seile mindestens 40 m lang sein.

4.8.

Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Bei den Umlenkungen darf nur ein Seil eingehängt werden.

4.9.

An allen überhängenden Wänden des Innenraumes besteht besonders beim Topropen erhöhte Pendelsturzgefahr. Vom Kletterer wird gefordert, durch umsichtiges Verhalten (z.B. größerer Abstand zum benachbarten Kletterer) die Gefahr für sich und andere gering zu halten.

4.10.

Für die im Innenraum vorgehängten künstlichen „ Griffit“ - Kletterwände gelten folgende Auflagen: Im Vorstieg ist die Nutzung der beweglichen Systemteile der Toprope – Umlenkungen nicht erlaubt. Beispielsweise ist das Einhängen der Expressschlingen in Kettenglieder, Schnellverschlüsse oder Umlenkkarabiner verboten. Im Vorstieg dürfen lediglich die Hakenlaschen der Kettenaufhängung direkt für die Vorstiegssicherung verwendet werden. Im Nachstieg ist, bei Sicherung durch den Partner von unten, ein Überklettern von eingehängten Topropesicherungen verboten. Wird Seilschaftsklettern / Standplatzbau geübt, müssen sich der Vorsteiger und Nachsteiger an den Hakenlaschen selbst sichern.

4.11.

Im Außenbereich dienen die oberen Rohre als Umlenker. Beim eingehängten Toprope darf bei Erreichen der Umlenkung nicht dem Seil nachgestiegen werden, da sonst die Seilsicherung aufgehoben wird.

4.12.

Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs erwünscht.

4.13.

Barfuß oder in Strümpfen ist das Klettern verboten.

4.14.

Schmuckketten und Fingerringe sind grundsätzlich abzulegen.

4.15.

Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten und beklettert werden. Das Betreten der Dachfläche ist verboten mit Ausnahme der angebauten Laufstege. Fensterprofile, Regen- oder Heizungsrohre dürfen nicht als Griff-, Tritt- oder Sicherungspunkte benutzt werden.

4.16.

Künstliche Klettergriffe und –tritte unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und

andere Personen gefährden oder verletzen. Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angeschraubten Griffe und Tritte.

5. Veränderungen, Beschädigungen

5.1.

Tritte und Griffe, Sanduhren und Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen weder neu angebracht noch verändert, markiert oder beseitigt werden.

5.2.

Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind den Ordnungskräften unverzüglich zu melden.

6. Sonstiges

6.1.

Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. Glasflaschen / Glasbehälter etc. dürfen wegen möglicher  verletzungsgefahr nicht mit in die Anlage gebracht werd

6.2.

Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.

6.3.

Fahrräder müssen außerhalb der Umzäunung abgestellt werden.

6.4.

Offenes Feuer ist in der gesamten Anlage untersagt. Das Rauchen ist nur außerhalb geschlossener Räume gestattet. Grillen ist nach Absprache an angewiesener Stelle im Außenbereich statthaft.

6.5.

Begleitmusik, lautes Rufen und Schreien sind – auch mit Rücksicht auf die Nachbarn – zu unterlassen.

6.6.

Klettern unter Alkohol- / Drogeneinfluss ist nicht gestattet.

7. Hausrecht

Das Hausrecht übt der Vorstand oder von ihm beauftragte Personen aus. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.

Hamburg, den 08.03.2006

Vorstand, Deutscher Alpenverein, Sektion Hamburg und Niederelbe e.V.

Die Benutzerordnung des Kletterzentrum Hamburg als PDF-Download

BenutzerordnungKLZ_22102008.pdf

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